IBR Zerstäubungstechnik GmbH - Ihr Team für die Düsen- und Zerstäubungstechnik. Von der Analyse der Aufgabenstellung bis hin zur Beschaffung der optimalen Düse und Zerstäubungstechnik. Prozessintegration, Verfahrenstechnik und Strömungsmechanik.
IBR Spezial - Düsen Sprühanlagen Düsen-Entwicklung Spaymesstechnik

Gutachten und Expertisen zu Düsen, zur Zerstäubungstechnik und zu Strömungsmessverfahren

Offiziell anerkannte Kompetenz im Bereich der Düsen- & Zerstäubungstechnik sowie der Strömungsmesstechnik

Die unschöne Situation und deren Lösung:
Leider kommt es hin und wieder vor, dass Streitigkeiten über zugesicherte Eigenschaften einer verfahrenstechnischen Einrichtung entstehen, welche einer Klärung bedürfen.
Sei es im privatrechtlichen Sinn oder vor ordentlichen Gerichten in der BRD.
Bei großen Vermögens- oder gar Personenschäden kommen darüber hinaus unter Umständen strafrechtliche Aspekte hinzu. Dieses kann schnell zu einem “Fass ohne Boden” werden.

Die Vorgehensweise:
Zur Klärung technischer Fragestellungen ziehen Schiedsstellen und Gerichte in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Fachgutachter hinzu.
Besonders im Bereich der Düsen- und Zerstäubungstechnik sowie der Strömungsmessverfahren ist es jedoch schwierig und sehr kostenintensiv, kompetente Sachverständige und Fachgutachter zu finden.
Deutlich vorteilhafter ist es natürlich immer, wenn sich Streitigkeiten und offene Fragen außergerichtlich und somit deutlich kostengünstiger klären lassen. Aber auch in diesen Fällen ist ein von den allen Parteien anerkanntes Gutachten beziehungsweise eine Expertise in der Regel erforderlich.

Vorsicht! Verbrennen Sie nicht Ihr Geld!
Der Begriff ”Sachverständiger" ist rechtlich nicht hinreichend geschützt. Hier lauern Gefahren! Sofern nicht mit der Titelführung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen wird, darf sich jeder Sachverständiger nennen.
Mit anderen Worten: Egal ob eine Sach- oder Fachkunde nachweislich vorliegt, jeder kann ein Gutachten erstellen.

Lediglich der Titel und die Stempelführung als amtlich anerkannter und öffentlich bestellter Sachverständiger unterliegen einem eindeutigen Rechtsschutz.
Ebenso natürlich die autorisierte Titel- und Stempelführung als freier Sachverständiger in relevanten und anerkannten Sachverständigenverbänden gemäß deren strengen Regeln!

Thomas Richter: Freier Sachverständiger für Zerstäubungs- und Düsentechnik im BDSFVerlassen Sie sich darauf!
Ihr Gutachten und Ihre Expertise ist wissenschaftlich fundiert und sachverständig. Hierfür bürgen wir* mit unserer Unterschrift und der selbstverständlich legalen Stempelführung!

Düsen- und Zerstäubungstechnik sowie Strömungsmesstechnik.

Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter, BDSF e.V.Sowohl Wozniak als auch  Richter sind nominierte Mitglieder im BDSF, einem der ältesten und größten  Sachverständigen-Verbände Deutschlands.

*WICHTIGE HINWEISE!
Gutachten werden generell und ausschließlich erst nach eingehender Prüfung der Sachlage auf Honorarbasis durch die jeweiligen Gutachter erstellt! Diese Tätigkeiten stehen generell nicht in jedwedem Zusammenhang mit Tätigkeiten der IBR Zerstäubungstechnik GmbH oder der Ing.-Gesellschaft WoRi GbR!

Mitglieder und nominierte Sachverständiger sowie Fachgutachter  des Verbandes müssen ihre berufliche und fachliche Kompetenz nachweisen. Dieses dient auch üblicherweise Gerichten als Kompetenznachweis. Zudem wird geprüft, ob ein erforderliches Maß an Berufserfahrung vorhanden ist. So stellt der Verband sicher, dass die Bezeichnung “BDSF-Sachverständiger” ein Qualitätsmerkmal ist.

Unsere freien Sachverständigen:
Thomas_Richter, freier Sachverständiger für Zerstäubungs- und Düsentechnik im BDSFDer Lehrbeauftragte, Fachbuchautor und Geschäftsführer der IBR Zerstäubungstechnik GmbH, Dipl.-Ing. Thomas Richter, ist aufgrund seiner nachgewiesenen Fachkompetenz und der langjährigen beruflichen Erfahrung vom  Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter, BDSF®, zum freien Sachverständigen für Zerstäubungs- und Düsentechnik nominiert.
Prof. Dr. Günter Wozniak, freier Sachverständiger für Strömungsmessverfahren im BDSF e.V.

Prof. Dr.-Ing. Günter Wozniak, Lehrstuhlinhaber der Professur für Strömungsmechanik an der TU Chemnitz, ist ebenfalls von diesem Verband berufen. Er ist in seiner Eigenschaft als international anerkannter Experte als freier Sachverständiger für die Strömungsmesstechnik tätig.

Wir für Sie:
Wir* erstellen nach eingehender Prüfung der Sachlage Gutachten und Expertisen  für privat-, zivil- oder strafrechtliche Auseinandersetzungen.
Gemäß den Statuten des Sachverständigenverbandes ausdrücklich neutral und nicht Partei ergreifend.

Risiken vermeiden, Chancen realistisch abschätzen!
Sie stehen in einem strittigen Verfahren oder wollen im Vorfeld klären, ob eine Klage aus technischen Gründen Erfolg versprechend sein kann? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Sachverständigen auf**.

Es versteht sich von selbst, dass wir dem Kodex des Verbandes strikt folgend keine Sachverständigen-Gutachten zu Fragestellungen erstellen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten der IBR Zerstäubungstechnik GmbH oder der Ingenieur-Gesellschaft WoRi bR, Prof. Dr. Wozniak & Partner, stehen!

Bitte nehmen Sie bei Bedarf direkt per Mail Kontakt zu den folgenden Sachverständigen auf:

Für Düsen und Zerstäubungstechnik:  Dipl.-Ing. Thomas Richter
Für Strömungsmesstechnik:
Prof. Dr.-Ing. Günter Wozniak

Keine Rechtsberatung!
Wir sind nominierte Sachverständige und keine Rechtsanwälte und/oder zugelassene Rechtsberater nach geltenden Vorschriften des RBerG. Daher dürfen wir grundsätzlich keine Rechtsberatung in juristischen Fragestellungen durchführen und bieten dieses ausdrücklich auch nicht an! Wir beurteilen jedoch explizit in Ihrem oder öffentlichem Auftrag technische Sachverhalte und erstellen neutrale und damit rechtsverwertbare Gutachten und Expertisen. Selbstverständlich dürfen Sie natürlich im Vorfeld zu einer juristischen Auseinandersetzung spezifische Begutachtungen und Expertisen in Auftrag geben, um gemeinsam mit Ihren zugelassenen Rechtsberatern eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes zu erwirken!